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Walter FollKFZ Gutachter - Kfz Sachverständiger - Unfallgutachter 

Ab jetzt übernehmen ich!

Als qualifizierter KFZ-Sachverständiger erstelle ich für Sie Schadengutachten. 

Ermittele den Wert Ihres Fahrzeugs vor und nach dem Unfall.

Ermittele die Schadenhöhe bzw. Reparaturkosten und stelle sicher, dass Sie in Schadenregulierungsfragen optimal beraten sind. 

Sinn und Zweck eines Gutachtens ist die Ermittlung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung.

Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten nach einem Verkehrsunfall?

Was zahlt die Versicherung, worauf ist zu achten?

Wir als unabhängiger Kfz Gutachter garantieren wir eine genaue Kalkulation des Unfallschadens und geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie schneller und besser Ihre Schadensansprüche geltend machen können.

Leistungsumfang

Unfallgutachten / Schadengutachten Kurzgutachten Kostenvoranschlag Restwertermittlung Reparaturbestätigung Fahrzeugbewertung (Verkauf) Gutachten für Lackschichtdickenmessung Gutachtenprüfung / Rechnungsprüfung

Kontaktieren Sie uns jetzt!     0151-118 299 02 

Besuchen Sie jetzt unsere Website: www.sv-foll.de

Kfz Haftpflichtschaden – Sie tragen am Unfall keine Schuld

Bei einem Autounfall an dem Sie keine Schuld tragen und der Unfallverursacher bekannt und versichert ist, handelt es sich für Sie um einen klassischen Kfz Haftpflichtschadenfall. Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für Ihre Schadenersatzforderung auf. Die Versicherung hat den Zustand herzustellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Ein Kfz Haftpflichtschaden fällt in den Bereich „Schadenersatzrecht“. Als Geschädigter haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und geben in der Schadensteuerung den Ton an. Die Möglichkeiten der Schadensteuerung durch die regulierende Versicherung hingegen sind begrenzt. Die eigene Fahrzeugversicherung bleibt unberührt, es erfolgt keine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags.

Gutachten - Lackschichtdickenmessung

Lackschichtdickenmessung überprüfen wir, ob ein Fahrzeug noch den Originallack trägt oder ob nachgebessert wurde. Dadurch können ausgebesserte Altschäden, die auf den ersten Blick nicht unbedingt sichtbar sind, erkannt werden. Es kann auch geprüft werden, ob Reparaturen ordnungsgemäß ausgeführt wurden, sprich, ob defekte Teile tatsächlich ausgetauscht oder nur lackiert wurden. Diese Tatsache ist für die Wertermittlung von Kraftfahrzeugen bei Unfallschäden bzw. für die Bewertung von Automobilen. Sollten Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Auto tatsächlich unfallfrei ist, wenden Sie sich an uns, wir erstellen Ihnen ein Gutachten - Lackschichtdickenmessung.

Weshalb der Verunfallte immer einen Rechtsanwalt beauftragen sollte!!! 

Versicherer regulieren viele tausend Unfallschäden pro Jahr. Sie kennen daher das Verkehrsrecht sehr genau und werden jede Möglichkeit nutzen, um eine Kürzung an der Schadenssumme vorzunehmen. Der Verunfallte dagegen kennt das Verkehrsrecht in der Regel nicht und weiß daher nicht, ob der Versicherer zu Recht kürzt, oder nicht. Hat der Geschädigte aber die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt erledigen lassen, kann die gegnerische Haftpflichtversicherung bei der fiktiven Abrechnung nicht unberechtigt kürzen. Genau deshalb müssen die Kosten für einen Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ebenfalls durch den gegnerischen Versicherer bezahlt werden, damit der Geschädigte auch sicher sein Recht erhält. Es gibt also überhaupt keinen Grund, weshalb der Verunfallte keinen Rechtsanwalt für die Unfallregulierung hinzuziehen sollte.


Impressum

KFZ-Sachverständiger

Walter Foll
Schubertstraße 1
65520 Bad Camberg
Mobil: 0151-118 299 02
Telefon: 06434-9041 555
E-Mail: info@sv-foll.de
Internet: www.sv-foll.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a

Umsatzsteuergesetz (UStG): 030 818 00352