Ortsgemeinde Hahnstätten

Die Ortsgemeinde Hahnstätten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
einen Mitarbeiter (m/w/d)
zur Pflege der gemeindeeigenen Liegenschaften
Aufgabengebiet:
Das Aufgabengebiet umfasst alle im gesamten Aufgabenspektrum der Gemeinde anfallenden Tätigkeiten, wie die Pflege, Wartung und Instandhaltung von kommunalen Einrichtungen, Liegenschaften, Grünanlagen und Spielplätzen. Außerdem die Durchführung von Winterdienst, Straßen- und Wegeunterhaltung, Friedhofarbeiten, allgemeine Unterhaltungstätigkeiten (Müllentsorgung, Reinigungsarbeiten, etc.) und die Unterstützung bei kommunalen Veranstaltungen.
Organisatorische Entwicklungen können Änderungen des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches erforderlich machen.
Sie bieten uns:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem handwerklichen Beruf
- Führerschein Klasse B
- Aufgeschlossenheit für die vielfältigen Aufgaben
- Vielseitiges technisches sowie handwerkliches Geschick und Interesse
- Teamfähigkeit, aber auch ein hohes Maß an eigenverantwortlicher und selbstständiger Arbeitsweise, Flexibilität, körperliche Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Engagement und Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft für flexible Arbeitszeiten auch außerhalb der Regelarbeitszeit, Arbeit an Wochenenden (nur in Ausnahmefällen)
- Offener und freundlicher Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
Wir bieten Ihnen:
- Ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung
- Einen sicheren Arbeitsplatz in Vollzeit und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
- Eine leistungsgerechte Vergütung nach dem TVöD und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
Haben Sie Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit?
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 10.04.2023 an:
Verbandsgemeinde Aar-Einrich
Personalabteilung
Burgstr. 1
56368 Katzenelnbogen
Oder per E-Mail an: Personalamt(at)vg-aar-einrich.de
Rückfragen können Sie telefonisch an den Ortsbürgermeister Joachim Egert, 0173-9980084 richten.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden.