Ortsgemeinde Gutenacker

+++ Straßenreinigung +++

Straßenreinigung in Gutenacker

Die Gemeindeverwaltung erinnert alle Mitbürgerinnen und Mitbürger an ihre Verpflichtung, die Straße und den Gehweg vor ihrem Grundstück regelmäßig gemäß der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Gutenacker“ zu reinigen.

Darüber hinaus sind überhängende Büsche und Bäume bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit Straßen und Gehwege uneingeschränkt genutzt werden können.

Auch unbefestigte Randstreifen an gewidmeten Straßen sind regelmäßig zu pflegen und von Bewuchs freizuhalten.

Im Interesse eines sauberen und gepflegten Ortsbildes sowie der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bitten wir Sie, die genannten Maßnahmen zeitnah durchzuführen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Udo Meister, Ortsbürgermeister