Ortsgemeinde Schiesheim
Gemäß § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung und auf Grund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Schiesheim vom 11.07.2016 wird die Parzelle 158/8 (Flur 12) - Teilstrecke Lindenstraße - als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Als Beginn und Ende der gewidmeten Flächen werden die parallel verlaufenden Grundstücke Flur 12, Flurstück 51/1 und Flur 12, Flurstück 49/10 festgelegt.
Der Widmungsbereich ist im unmaßstäblichen, abgebildeten Lageplan farblich dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Widmung. Die Widmung wird am Tage nach der Bekanntmachung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten, Austraße 4, 65623 Hahnstätten, einzulegen.
Der Widerspruch kann
- schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hahnstätten
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an <link>vg-hahnstaetten@poststelle.rlp.de
erhoben werden.
Verbandsgemeindeverwaltung
Hahnstätten, den 01.09.2016
in Vertretung:
(DS)
gez.
(Horst Seelbach)
1. Beigeordneter